I. Die Revisionsklägerin ist als Alleinerbin Rechtsnachfolgerin des am 10. Januar 1989 verstorbenen früheren Klägers und Revisionsklägers L.
L errichtete in den Jahren 1982 und 1983 auf einem ihm gehörenden Grundstück ein Gebäude, das gewerblich genutzte Räume und entsprechend einer Auflage im Baugenehmigungsverfahren drei Wohnungen umfaßt. Er verzichtete hinsichtlich der Vermietung der Gewerberäume auf die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1980. Er ordnete einen Teil der insgesamt angefallenen Vorsteuerbeträge den gewerblich verwendeten Räumen zu und verteilte den Rest nach dem Verhältnis der erzielten Mieten (Gewerbemiete 83,04 v. H.).
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