Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob der Beklagte (das Finanzamt) gegen einen Erstattungsanspruch der Klägerin mit abgetretenen Ansprüchen anderer Unternehmer aufrechnen durfte.
Die Klägerin ist Bauträgerin. Im Jahr 2012 bezog sie zahlreiche Eingangsleistungen von Bauunternehmern, bei denen die Klägerin und die leistenden Unternehmer übereinstimmend davon ausgingen, dass entsprechend Abschn. 182a Abs. 11 der Umsatzsteuerrichtlinien (UStR) 2005 die Klägerin als Leistungsempfängerin die Umsatzsteuer schulde.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|