FG Köln - Urteil vom 06.05.2025
8 K 2462/19
Normen:
UStG § 14c Abs. 2;

Berechtigung des Insolvenzverwalters auf Stellung eines Antrags gegen das Finanzamt auf Zustimmung zur Berichtigung der Umsatzsteuerbescheide

FG Köln, Urteil vom 06.05.2025 - Aktenzeichen 8 K 2462/19

DRsp Nr. 2025/8341

Berechtigung des Insolvenzverwalters auf Stellung eines Antrags gegen das Finanzamt auf Zustimmung zur Berichtigung der Umsatzsteuerbescheide

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 14c Abs. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Berechtigung des Klägers, einen Antrag nach § 14c Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in der für die Streitjahre (2014 bis 2016) gültigen Fassung beim Beklagten zu stellen.

Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Beigeladenen. Die Beigeladene war Unternehmerin. Gegenstand ihres Unternehmens war der Handel mit ... . Sie versteuerte ihre Einnahmen nach vereinbarten Entgelten.

Die Beigeladene hatte im Jahr 2011 Rechnungen mit unberechtigtem Umsatzsteuerausweis in Höhe von ... € an den Empfänger Z erstellt. Diese Umsatzsteuer schuldete die Beigeladene nach § 14c Abs. 2 Satz 2 i.V. mit Abs. 2 Satz 1 UStG. Der Beklagte erließ daher am 9. Oktober 2012 einen Umsatzsteuerbescheid für 2011, in dem diese Umsatzsteuer in Höhe von ... € festgesetzt wurde.

Über das Vermögen der Beigeladenen wurde am 00.00.2014 unter dem Aktenzeichen ... das Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht Y als Insolvenzgericht eröffnet.

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