FG Niedersachsen - Urteil vom 30.01.2019
11 K 87/18
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UStG § 15 Abs. 3; UStG § 15 Abs. 4 S. 1 und S. 3; MwStSystRL § 168 Buchst. a);

Berechtigung des Unternehmers zum Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit echten Zuschüssen durch Gesellschafter i.R.d. Umsatzsteuerfestsetzung; Abzug der gesetzlich geschuldeten Steuer eines Unternehmers für Lieferungen und sonstige Leistungen als Vorsteuer

FG Niedersachsen, Urteil vom 30.01.2019 - Aktenzeichen 11 K 87/18

DRsp Nr. 2020/529

Berechtigung des Unternehmers zum Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit echten Zuschüssen durch Gesellschafter i.R.d. Umsatzsteuerfestsetzung; Abzug der gesetzlich geschuldeten Steuer eines Unternehmers für Lieferungen und sonstige Leistungen als Vorsteuer

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UStG § 15 Abs. 3; UStG § 15 Abs. 4 S. 1 und S. 3; MwStSystRL § 168 Buchst. a);

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über den Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit echten Zuschüssen durch Gesellschafter.

Bei der Klägerin handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH. Gesellschafter sind verschiedene Kommunen aus dem ...-Raum sowie die Fördergesellschaft ....

Gegenstand des Unternehmens ist laut Gesellschaftsvertrag vom ...2011:

- die Förderung und Entwicklung des Tourismus im Bereich des Landkreises ...,

- die Durchführung wirkungsvoller Werbung für das Gebiet in Presse, Rundfunk und Fernsehen,

-die Zusammenarbeit mit den Tourismusverbänden und anderen im Bereich des Tourismus tätigen Organisationen und privaten Unternehmen bzw. Personen,

- die Beratung und Unterstützung der Mitglieder bei allen Angelegenheiten des Tourismus,

- die wirksame Koordination der Aktivitäten ihrer Mitglieder im Bereich des Tourismus und

- der Aufbau und der Betrieb eines Informations-, Reservierungs- und Buchungssystems der regionalen touristischen Angebote.