BFH - Urteil vom 21.10.2015
XI R 28/14
Normen:
UStG § 2 Abs. 1 Satz 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 15 Abs. 4; InsO § 1 Satz 1, §§ 315 ff.; FGO § 127; MwStSystRL Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und c, Art. 9, Art. 168 Buchst. a;
Fundstellen:
BFHE 252, 460
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 09.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 2584/13

Berechtigung des Vorsteuerabzugs in einem Nachlassinsolvenzverfahren

BFH, Urteil vom 21.10.2015 - Aktenzeichen XI R 28/14

DRsp Nr. 2016/5724

Berechtigung des Vorsteuerabzugs in einem Nachlassinsolvenzverfahren

Dient ein Insolvenzverfahren über einen Nachlass sowohl der Befriedigung von Verbindlichkeiten des vormals als Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigten Erblassers wie auch der Befriedigung von dessen Privatverbindlichkeiten, ist der Gesamtrechtsnachfolger aus den Leistungen des Insolvenzverwalters grundsätzlich im Verhältnis der unternehmerischen zu den privaten Verbindlichkeiten, die im Nachlassinsolvenzverfahren jeweils als Insolvenzforderungen geltend gemacht werden, zum anteiligen Vorsteuerabzug berechtigt.

Tenor

Auf die Revisionen des Beklagten und des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 9. Mai 2014 4 K 2584/13 aufgehoben.

Die Umsatzsteuer für 2012 wird unter Änderung des Umsatzsteuerbescheids des Beklagten vom 15. September 2014 auf ... € festgesetzt und die Klage im Übrigen als unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Verfahrens haben der Beklagte zu 4/10 und der Kläger zu 6/10 zu tragen.

Normenkette:

UStG § 2 Abs. 1 Satz 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 15 Abs. 4; InsO § 1 Satz 1, §§ 315 ff.; FGO § 127; MwStSystRL Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und c, Art. 9, Art. 168 Buchst. a;

Gründe

I.