BFH - Urteil vom 15.04.2015
V R 44/14
Normen:
UStG § 15 Abs. 4 Satz 1;
Fundstellen:
BFHE 250, 263
Vorinstanzen:
Sächsisches FG , vom 23.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 698/14
- Vorinstanzaktenzeichen 169

Berechtigung eines Insolvenzgläubigers zum Vorsteuerabzug aus der Leistung des Insolvenzverwalters

BFH, Urteil vom 15.04.2015 - Aktenzeichen V R 44/14

DRsp Nr. 2015/9286

Berechtigung eines Insolvenzgläubigers zum Vorsteuerabzug aus der Leistung des Insolvenzverwalters

Dient ein Insolvenzverfahren sowohl der Befriedigung von Verbindlichkeiten des —zum Vorsteuerabzug berechtigten— Unternehmens wie auch der Befriedigung von Privatverbindlichkeiten des Unternehmers, ist der Unternehmer aus der Leistung des Insolvenzverwalters grundsätzlich im Verhältnis der unternehmerischen zu den privaten Verbindlichkeiten, die im Insolvenzverfahren jeweils als Insolvenzforderungen geltend gemacht werden, zum anteiligen Vorsteuerabzug berechtigt.

Tenor

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 23. Juli 2014 2 K 698/14 aufgehoben.

Die Sache wird an das Sächsische Finanzgericht zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 4 Satz 1;

Gründe

I.