BFH - Urteil vom 25.09.2013
XI R 41/12
Normen:
UStG § 14c Abs. 2 S. 1; UStDV § 33 S. 1; UStDV § 35 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 16.10.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1217/10

Berechtigung eines Kleinunternehmers zum Steuerausweis bei Kleinbetragsrechnungen

BFH, Urteil vom 25.09.2013 - Aktenzeichen XI R 41/12

DRsp Nr. 2013/24425

Berechtigung eines Kleinunternehmers zum Steuerausweis bei Kleinbetragsrechnungen

Weist ein zum gesonderten Steuerausweis nicht berechtigter Kleinunternehmer in einer sog. "Kleinbetragsrechnung" das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für eine Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz aus, schuldet er den sich aus einer Aufteilung des in einer Summe angegebenen Rechnungsbetrags in Entgelt und Steuerbetrag ergebenden Steuerbetrag jedenfalls dann gemäß § 14c Abs. 2 Satz 1 UStG, wenn die Kleinbetragsrechnung alle in § 33 Satz 1 UStDV genannten Angaben enthält und deshalb vom Leistungsempfänger gemäß § 35 Abs. 1 UStDV für Zwecke des Vorsteuerabzugs verwendet werden kann.

Normenkette:

UStG § 14c Abs. 2 S. 1; UStDV § 33 S. 1; UStDV § 35 Abs. 1;

Gründe

I.

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betreibt einen Handel mit Elektrogeräten und eine Reparaturwerkstatt. Er machte nach den tatsächlichen Feststellungen des Finanzgerichts (FG) seit dem Jahr 1999 von der sog. "Kleinunternehmerregelung" des § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) Gebrauch. In den Jahren 2004 und 2005 (Streitjahre) führte er Umsätze mit einer Bemessungsgrundlage in Höhe von 16.569 € (2004) bzw. 19.520 € (2005) aus.