FG Münster - Urteil vom 11.03.2025
15 K 133/22 U
Normen:
UStG § 14;

Berechtigung zum Vorsteuerabzug als Unternehmer

FG Münster, Urteil vom 11.03.2025 - Aktenzeichen 15 K 133/22 U

DRsp Nr. 2025/3804

Berechtigung zum Vorsteuerabzug als Unternehmer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

UStG § 14;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist strittig, ob die Klägerin im Streitjahr 2020 Unternehmerin und zum Vorsteuerabzug berechtigt war.

Nach ihrem im Handelsregister beschriebenen Geschäftsgegenstand betreibt die Klägerin ein Unternehmen betreffend [...].