Die klagende, in Liquidation befindliche GmbH - früher TZ GmbH (fortan: Klägerin) - verlangt von der beklagten Steuerberaterin Schadensersatz wegen einer Umsatzsteuernachforderung.
Die Klägerin handelte mit Tierarzneimitteln. Sie wurde spätestens seit 1977 durch die Beklagte in steuerlichen Angelegenheiten beraten; diese erledigte auch die Buchführung, die Umsatzsteuervoranmeldungen sowie die Jahressteuererklärungen und -abschlüsse für die Klägerin. Am 5. April 1982 unterzeichneten die Parteien einen schriftlichen "Auftrag (Pauschalauftrag)".
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