I. Über das Vermögen der Klägerin und ursprünglichen Revisionsbeklagten (Klägerin) ist während des Revisionsverfahrens die Gesamtvollstreckung eröffnet worden. Sie wird seitdem im Revisionsverfahren von dem vom Amtsgericht bestellten Verwalter (Revisionsbeklagter) vertreten, der die streitigen angemeldeten Umsatzsteueransprüche bestritten hat. Die Klägerin ist die Gesamtrechtsnachfolgerin der Bau-GmbH. Sie erbrachte --wie ihre Rechtsvorgängerin-- Bauleistungen.
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