BFH vom 11.11.1993
XI R 51/90

Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15 a UStG)

BFH, vom 11.11.1993 - Aktenzeichen XI R 51/90

DRsp Nr. 1997/8661

Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15 a UStG)

Der Vorsteuerabzug ist auch dann nach § 15 a UStG 1973/1980 wegen Änderung der Verhältnisse zu berichtigen, wenn ein Kleinunternehmer, der gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG 1967/1973 vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen war, das Wirtschaftsgut im Jahr der erstmaligen Verwendung zur Ausführung steuerfreier und nach Option für die Regelbesteuerung (§ 19 Abs. 4 UStG 1967/1973) zur Ausführung steuerpflichtiger Umsätze einsetzt.

Für die Praxis:

Der BFH folgt damit nicht der Auffassung des Bundesministers der Finanzen (BMF) im Schreiben vom 12.7.1976 (BStBl I 1976, 392, Tz. 25). Es bleibt deshalb abzuwarten, ob der BFH zu diesem Urteil mit einem sog. Nichtanwendungserlaß reagiert.