FG Niedersachsen - Urteil vom 19.08.2021
11 K 133/20
Normen:
UStG § 17 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
BB 2022, 1302
BB 2022, 1443
NZI 2022, 647
ZInsO 2022, 2637

Berichtigung des Vorsteuerabzugs aufgrund Begründung von Insolvenzforderungen

FG Niedersachsen, Urteil vom 19.08.2021 - Aktenzeichen 11 K 133/20

DRsp Nr. 2022/7808

Berichtigung des Vorsteuerabzugs aufgrund Begründung von Insolvenzforderungen

Normenkette:

UStG § 17 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten bei der Umsatzsteuer 2015 darüber, ob eine Steuerberechnung einen Verwaltungsakt darstellt, ob vorliegend die Voraussetzungen für eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 17 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) gegeben sind und ob es sich bei der daraus resultierenden Zahllast um eine Masseverbindlichkeit handelt.

Die X-GmbH (im Folgenden: GmbH) mit Sitz in A war Teil der D-Gruppe. Die Unternehmensgruppe war auf dem Gebiet der [...] tätig. Zu der Unternehmensgruppe gehörte die [...] als Holdinggesellschaft mit ihren operativen Tochtergesellschaften, u. a. der GmbH. Die GmbH erbrachte die [...] und verfügte über [...]. Eine umsatzsteuerliche Organschaft lag nicht vor.

Über das Vermögen der Holdinggesellschaft sowie mehrerer ihrer Tochtergesellschaften wurde im Jahr [...] jeweils ein Insolvenzverfahren eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt. Auch über das Vermögen der GmbH eröffnete das Amtsgericht [...] mit Beschluss vom [...] ein Insolvenzverfahren und bestellte den Kläger zum Insolvenzverwalter.