FG Baden-Württemberg - Urteil vom 17.09.2003
2 K 297/02
Normen:
BGB § 349 § 631 ; UStG (1997) § 17 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 ;

Berichtigung des Vorsteuerabzugs aus Anzahlungen bei Rücktritt vom Vertrag; Umsatzsteuer 1999

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.09.2003 - Aktenzeichen 2 K 297/02

DRsp Nr. 2003/14830

Berichtigung des Vorsteuerabzugs aus Anzahlungen bei Rücktritt vom Vertrag; Umsatzsteuer 1999

1. Nach Abgabe einer wirksamen Rücktrittserklärung kann nur ein neuer Vertragsabschluss die Leistungspflichten wieder begründen. Mit Abgabe der Erklärung wird der Vertrag in ein Abwicklungsverhältnis umgewandelt. Damit steht fest, dass die vereinbarte Lieferung nicht zustande kommt.2. Tritt der Auftraggeber wegen Verzögerung der Herstellungsarbeiten der Werft vom Werkvertrag über die Erstellung einer Segelyacht zurück, so ist der Vorsteuerabzug aus bereits geleisteten Anzahlungen im Veranlagungszeitraum des Rücktritts zu berichtigen.

Normenkette:

BGB § 349 § 631 ; UStG (1997) § 17 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Berichtigung des Vorsteuerabzugs wegen nicht ausgeführter Leistung (§ 17 Abs. 2 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz - UStG -).