FG Münster - Urteil vom 07.12.2021
15 K 3144/20 U
Normen:
UStG § 17 Abs. 3 S. 1;

Berichtigung des Vorsteuerabzugs im Insolvenzverfahren infolge Anfechtung der Einfuhrumsatzsteuerzahlung

FG Münster, Urteil vom 07.12.2021 - Aktenzeichen 15 K 3144/20 U

DRsp Nr. 2022/1844

Berichtigung des Vorsteuerabzugs im Insolvenzverfahren infolge Anfechtung der Einfuhrumsatzsteuerzahlung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 17 Abs. 3 S. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob die erfolgreiche Durchsetzung einer Anfechtung einer Einfuhrumsatzsteuerzahlung im Insolvenzverfahren zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs führt.

Die Klägerin ist die operativ tätige Holdinggesellschaft der Y-Gruppe. Mit Antrag vom 00. Januar 2019 stellte die Klägerin beim zuständigen Amtsgericht C einen Insolvenzantrag und beantragte Eigenverwaltung. Das Amtsgericht C bestellte am gleichen Tag Herrn Rechtsanwalt N aus M zum vorläufigen Sachwalter und ordnete an, dass die Klägerin berechtigt sei, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten.

Für die Monate Januar und Februar 2019 setze das Hauptzollamt C entstandene Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von xxx EUR gegen die Klägerin fest. Die EUSt wurde von der Klägerin beglichen und für den Anmeldezeitraum Januar und Februar 2019 von ihr als Vorsteuer bei den Umsatzsteuervoranmeldungen in Abzug gebracht.