Berichtigung des Vorsteuerabzugs wegen Änderung der Verhältnisse (§ 15a UstG (1980))
BFH, Urteil vom 14.05.1992 - Aktenzeichen V R 79/87
DRsp Nr. 1996/11557
Berichtigung des Vorsteuerabzugs wegen Änderung der Verhältnisse (§ 15a UstG (1980))
»Der Vorsteuerabzug ist auch dann nach § 15aUStG (1980) wegen Änderung der Verhältnisse zu berichtigen, wenn innerhalb des Berichtigungszeitraums durch Gesetzesänderung die maßgeblichen Verwendungsumsätze von der Umsatzsteuer befreit werden und die Steuerbefreiung den Vorsteuerabzug ausschließt.«