FG Hamburg - Urteil vom 29.06.2000
II 544/99
Normen:
AO § 129 ; AO § 233a Abs. 2a ;
Fundstellen:
EFG 2000, 1155

Berichtigung wegen einer offenbaren Unrichtigkeit

FG Hamburg, Urteil vom 29.06.2000 - Aktenzeichen II 544/99

DRsp Nr. 2001/1675

Berichtigung wegen einer offenbaren Unrichtigkeit

Wird bei Ausfüllen des Eingabewertbogens bei der Neufestsetzung von Umsatzsteuern wegen eines rückwirkenden Ereignisses übersehen, die automatische Zinsberechnung nach altem Recht (vor Inkrafttreten des JStG 1997) durch bestimmte Angaben zu unterdrücken, kann ein Rechtsirrtum des Sachbearbeiters nicht ausgeschlossen werden, wenn der genaue Grund des "Übersehens" nicht aufklärbar ist.

Normenkette:

AO § 129 ; AO § 233a Abs. 2a ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte einen Zinsfestsetzungsbescheid wegen einer offenbaren Unrichtigkeit berichtigen durfte.