Die ... (Gemeinschuldnerin) hatte im Jahre 1996 im Wege der Globalzession Forderungen im Umfang von über 6 Mio. DM an die Sparkasse ... erfüllungshalber abgetreten. Nachdem am 25.04.1997 das Gesamtvollstreckungsverfahrens über ihr Vermögen eröffnet worden war, legte die Sparkasse ... die Abtretung offen und betrieb den Forderungseinzug. Im Zuge dessen sah sie die Forderungen überwiegend als nicht realisierbar an und unterließ insoweit weitergehende Beitreibungsversuche. Der Kläger nahm daraufhin entsprechende Forderungsberichtigungen vor.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|