Berücksichtigung der Einkommens- und Erwerbsverhältnisse der Ehegatten und ihrer Versorgungslage im Rahmen des Zugewinnausgleichs
BGH, Urteil vom 20.12.1972 - Aktenzeichen IV ZR 161/71
DRsp Nr. 1994/5664
Berücksichtigung der Einkommens- und Erwerbsverhältnisse der Ehegatten und ihrer Versorgungslage im Rahmen des Zugewinnausgleichs
Es widerspricht beim Ausgleich des Zugewinns nicht dem Begriff der groben Unbil- ligkeit, wenn bei seiner Prüfung auch den Einkommens- und Erwerbsverhältnissen der Ehegatten und insbesondere ihrer Versorgungslage Rechnung getragen wird.