Berücksichtigung der Folgen einer Fehlreaktion auf Trennung und Ehescheidung
BGH, Urteil vom 07.10.1981 - Aktenzeichen IVb ZR 610/80
DRsp Nr. 1994/4987
Berücksichtigung der Folgen einer Fehlreaktion auf Trennung und Ehescheidung
a. Die Gefahr einer Fehlreaktion, die der Verantwortlichkeit des geschiedenen, psychisch beeinträchtigten Ehegatten zuzurechnen wäre, kann nach dem Sinn der Härteklausel nicht selbst als außergewöhnlicher Umstand gewertet werden, der zur Versagung der Scheidung führen müßte.b. Anders liegt es, wenn sich der Ehegatte, bei dem im Falle der Scheidung eine Reaktion mit schädigenden Folgen, insbesondere die Gefahr eines Selbstmordes, droht, in einer psychischen Ausnahmesituation befindet, aufgrund deren er sein Verhalten insoweit nicht in ausreichendem Maße verantwortlich steuern kann. Ein solcher Ausnahmezustand stellt auch bei objektiver Beurteilung im allgemeinen einen außergewöhnlichen Umstand dar, der - je nach der Schwere der damit verbundenen Beeinträchtigung - die Anwendung der Härteklausel rechtfertigen kann.
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.