Abweichend vom Umsatzsteuerbescheid 2017 vom 08.09.2022 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18.11.2024 wird die Umsatzsteuer auf ...€ festgesetzt.
Abweichend vom Umsatzsteuerbescheid 2018 vom 08.09.2022 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18.11.2024 wird die Umsatzsteuer auf ... € festgesetzt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden zu 84 % dem Kläger und zu 16 % dem Beklagten auferlegt.
Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
Die Revision wird zugelassen.
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