Berücksichtigung der Umsatzsteuer als Anschaffungskosten für Reinvestitionsgüter bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.09.2008 - Aktenzeichen 3 K 2805/05
DRsp Nr. 2008/23599
Berücksichtigung der Umsatzsteuer als Anschaffungskosten für Reinvestitionsgüter bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft
Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die ihre Umsätze gem. § 24UStG nach Durchschnittssätzen versteuern, gehört die Vorsteuer zu den Anschaffungskosten angeschaffter Reinvestitionsgüter, soweit die gezahlten Vorsteuerbeträge nicht mit der geschuldeten Umsatzsteuer verrechnet werden können.
Streitig ist, ob bei der Berechnung einer nach § 6c i.V.m. § 6b Abs. 1EStG aufzulösenden Rücklage die auf die Anschaffungskosten für Reinvestitionsgüter entfallende Umsatzsteuer zu berücksichtigen ist.
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