BFH vom 28.09.1993
V B 90/93

Berücksichtigung des Existenzminimums

BFH, vom 28.09.1993 - Aktenzeichen V B 90/93

DRsp Nr. 1997/8690

Berücksichtigung des Existenzminimums

Nach Ansicht des BVerfG (BStBl II 1993, 413) muß zwar dem der Einkommensteuerpflicht unterworfenen Steuerpflichtigen nach Erfüllung seiner Einkommensteuerschuld von seinem Erworbenen soviel verbleiben, als er zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts und desjenigen seiner Familie bedarf. Die Grundsätze dieser Rechtsprechung können jedoch auf die Umsatzsteuer nicht übertragen werden, da diese - im Gegensatz zur Einkommensteuer - auf Abwälzung angelegt ist.