Der am 26. März 1901 geborene Ehemann (Antragsteller) und die am 22. August 1906 geborene Ehefrau (Antragsgegnerin) haben am 1. Oktober 1932 geheiratet. Aus ihrer Ehe stammen zwei Kinder, die inzwischen erwachsen sind. Durch notariellen Ehevertrag vom 25. Oktober 1932 haben die Parteien die allgemeine Gütergemeinschaft vereinbart. Die Ehefrau ist im Grundbuch als Miteigentümerin des Grundstücks eingetragen worden, das der Ehemann in die Ehe eingebracht hat und auf dem sich das Haus befindet, das sie seither zusammen bewohnt haben. Der Ehemann ist im Dezember 1972 nach einer tätlichen Auseinandersetzung mit dem Schwiegersohn der Parteien ausgezogen; seitdem bewohnt die Ehefrau das Haus allein. Beide Parteien sind Rentner.
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