Berücksichtigung von nach der Scheidung eintretenden Änderungen in den Einkünften eines Ehegatten für den Unterhaltsanspruch
BGH, vom 11.05.1988 - Aktenzeichen IVb ZR 40/87
DRsp Nr. 1994/4221
Berücksichtigung von nach der Scheidung eintretenden Änderungen in den Einkünften eines Ehegatten für den Unterhaltsanspruch
Nach der Scheidung eintretende Änderungen in den Einkünften der Ehegatten haben Bedeutung, wenn ihnen eine Entwicklung zugrundeliegt, die aus der Sicht des Scheidungszeitpunktes mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten war, und wenn diese Erwartung die ehelichen Lebensverhältnisse bereits mitgeprägt hat. Entsprechendes muß gelten, wenn sich eine Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht aus einer Erhöhung der Einkünfte ergibt, sondern darauf beruht, daß regelmäßig wiederkehrende Verbindlichkeiten, etwa Kreditraten, erwartungsgemäß zu einem bestimmten, nach der Scheidung liegenden Zeitpunkt entfallen.