FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 07.09.2006
4 K 223/04
Normen:
UStG § 15 Abs. 1 4 ; Richtl 77/388 EG Art. 11 Abs. 1 Art. 17 Abs. 5 Art. 19 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 1867

Berücksichtigung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen bei der Aufteilung der abzugsfähigen Vorsteuern

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.09.2006 - Aktenzeichen 4 K 223/04

DRsp Nr. 2006/29811

Berücksichtigung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen bei der Aufteilung der abzugsfähigen Vorsteuern

Sogenannte echte Zuschüsse - Subventionen sind in Deutschland für die Aufteilung der abzugsfähigen Vorsteuern irrelevant

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 1 4 ; Richtl 77/388 EG Art. 11 Abs. 1 Art. 17 Abs. 5 Art. 19 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Vorsteuerbeträge im Verhältnis der steuerpflichtigen und steuerfreien Umsätze oder im Verhältnis der steuerpflichtigen und den übrigen Einnahmen einschließlich Spenden und Zuschüsse aufzuteilen sind, weil die steuerbaren Entgelte im Rahmen eines steuerbegünstigten Zweckbetriebs erzielt worden sind.

Der Klage liegt im Wesentlichen der folgende Sachverhalt zu Grunde: