Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Vorsteuerbeträge im Verhältnis der steuerpflichtigen und steuerfreien Umsätze oder im Verhältnis der steuerpflichtigen und den übrigen Einnahmen einschließlich Spenden und Zuschüsse aufzuteilen sind, weil die steuerbaren Entgelte im Rahmen eines steuerbegünstigten Zweckbetriebs erzielt worden sind.
Der Klage liegt im Wesentlichen der folgende Sachverhalt zu Grunde:
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