Besamung von Rindern; Abgrenzung Lieferung - sonstige Leistung
BFH, Beschluß vom 26.10.1998 - Aktenzeichen V B 80/98
DRsp Nr. 1999/864
Besamung von Rindern; Abgrenzung Lieferung - sonstige Leistung
Die Besamung von Rindern mit dem Ziel der Befruchtung ist nicht die einmalige Lieferung von Samen. Leistungsgegenstand ist vielmehr das Ergebnis der Befruchtung, d. h. eine sonstige Leistung i.S.d. § 3 Abs. 9UStG.