FG Köln - Urteil vom 20.02.2003
10 K 2472/99
Normen:
UStG § 25 ; UStG § 3 Abs. 11 ;
Fundstellen:
DStRE 2004, 98
EFG 2003, 1048

Beschaffen der Visabestätigung als Besorgungsleistung

FG Köln, Urteil vom 20.02.2003 - Aktenzeichen 10 K 2472/99

DRsp Nr. 2003/14010

Beschaffen der Visabestätigung als Besorgungsleistung

1. Beim Beschaffen der Visabestätigung handelt es sich um eine Besorgungsleistung (Leistungseinkauf) gem. § 3 Abs. 11 UStG. 2. Die Besorgungsleistung ist nicht steuerbar, wenn die besorgte Leistung von einem Referenzunternehmen in Russland (Drittlandsgebiet) bewirkt wird und damit nicht steuerbar ist.

Normenkette:

UStG § 25 ; UStG § 3 Abs. 11 ;

Tatbestand:

Die Klägerin betrieb in den Streitjahren in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts einen sogenannten Konsularservice. Gesellschafter waren zu je 50 v. H. die Herren T und E. Unternehmensgegenstand war neben der Vermittlung von Flügen die Beschaffung von Einreisedokumenten für Reisen in die Länder der "Gemeinschaft Unabhängiger Staaten" (GUS). Kunden der Klägerin waren sowohl Privatpersonen als auch Reisebüros, die für ihre Kunden die Dienste der Klägerin in Anspruch nahmen. Diese gestalteten sich wie folgt: