FG Nürnberg - Urteil vom 17.04.2007
II 174/04
Normen:
UStG § 2 Abs. 3 ; KStG § 4 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 1518

Beschaffung von Trinkwasser durch einen Wasserbeschaffungsverband gegen Entgelt als umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch

FG Nürnberg, Urteil vom 17.04.2007 - Aktenzeichen II 174/04

DRsp Nr. 2007/13377

Beschaffung von Trinkwasser durch einen Wasserbeschaffungsverband gegen Entgelt als umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch

1. Die Beschaffung von Trinkwasser durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts zur Weitergabe an Mitgliedsverbände ohne Leitungskontakt zum Endverbraucher gegen Entgelt ist ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch. 2. Zur Unternehmereigenschaft eines Wasserbeschaffungsverbandes.

Normenkette:

UStG § 2 Abs. 3 ; KStG § 4 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Unternehmereigenschaft eines Wasserbeschaffungsverbandes.