OLG Hamburg vom 21.07.1988
2 W 36/88
Normen:
BGB § 1612 ;
Fundstellen:
FamRZ 1989, 309
LSK-FamR/Hannemann, § 1612 BGB LS 42

OLG Hamburg - 21.07.1988 (2 W 36/88) - DRsp Nr. 1994/10087

OLG Hamburg, vom 21.07.1988 - Aktenzeichen 2 W 36/88

DRsp Nr. 1994/10087

"Besondere Gründe" für die Änderung einer Unterhaltsbestimmung können entstehen, wenn der verwitwete Vater dem Freund seiner 20-jährigen Tochter den Aufenthalt in der von Vater und Tochter gemeinschaftlich bewohnten Wohnung während seiner Abwesenheit untersagt und es daraufhin zum Auszug der Tochter und, über mehrere Jahre hinweg, zu einer tiefgreifenden Entfremdung zwischen Vater und Tochter kommt.

Normenkette:

BGB § 1612 ;

Hinweise: