FG Sachsen - Urteil vom 10.01.2013
6 K 1332/10
Normen:
UStG 2005 § 2 Abs. 2 Nr. 2; UStG 2005 § 17 Abs. 2 Nr. 1; UStG 2005 § 17 Abs. 1;
Fundstellen:
GmbHR 2013, 274

Bestand einer umsatzsteuerlichen Organschaft bei nachlassender wirtschaftlicher Eingliederung bzw. Nichtzahlung der Pachtzinsen Zeitpunkt der Vorsteuerberichtigung wegen Uneinbringlichkeit nach Zahlungsunfähigkeit

FG Sachsen, Urteil vom 10.01.2013 - Aktenzeichen 6 K 1332/10

DRsp Nr. 2013/1642

Bestand einer umsatzsteuerlichen Organschaft bei nachlassender wirtschaftlicher Eingliederung bzw. Nichtzahlung der Pachtzinsen Zeitpunkt der Vorsteuerberichtigung wegen Uneinbringlichkeit nach Zahlungsunfähigkeit

1. Bei deutlich ausgeprägter finanzieller und organisatorischer Eingliederung endet eine umsatzsteuerliche Organschaft nicht allein deshalb, weil die wirtschaftlicher Eingliederung sinkt, nach dem die ursprünglich überlassenen Wirtschaftsgüter nicht mehr vollständig vorhanden sind und die Organgesellschaft eine Vielzahl von für den Gewerbebetrieb erforderlichen Wirtschaftsgütern zum großen Teil selbst in ihrem Anlagevermögen aufführt. 2. Endet der Pachtvertrag mit der Organgesellschaft ausweislich des Kaufvertrags über den Pachtgegenstand zum Ende des Jahres, lässt sich aus der Nichtentrichtung der Pachtzahlungen bereits ab Mitte des Jahres nicht auf die frühere Beendigung des Pachtverhältnisses und damit die Beendigung des umsatzsteuerlichen Organschaftsverhältnisses schließen. 3. Uneinbringlichkeit i. S. d. § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG 2005 kann auch schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eintreten, wenn der sachliche Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung gegeben ist (hier: Maßgeblichkeit des vom Insolvenzverwalter festgestellten Zeitpunkts der Zahlungsunfähigkeit).

1. Die Klage wird abgewiesen.