EuGH - Urteil vom 21.03.2024
C-606/22
Normen:
RL 87 (EG) 2006/112;

Besteuerung der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten und der Verbesserung der körperlichen Fitness; Durch eine Registrierkasse und Kassenbons nachgewiesener Verkauf von Mehrfacheintrittskarten für den Zugang zu Dienstleistungen; Berichtigung der Steuerschuld aufgrund einer Änderung der Steuerbemessungsgrundlage

EuGH, Urteil vom 21.03.2024 - Aktenzeichen C-606/22

DRsp Nr. 2024/10744

Besteuerung der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten und der Verbesserung der körperlichen Fitness; Durch eine Registrierkasse und Kassenbons nachgewiesener Verkauf von Mehrfacheintrittskarten für den Zugang zu Dienstleistungen; Berichtigung der Steuerschuld aufgrund einer Änderung der Steuerbemessungsgrundlage

Tenor

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Siebte Kammer) für Recht erkannt:

Art. 1 Abs. 2 und Art. 73 in Verbindung mit Art. 78 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie 2010/45/EU des Rates vom 13. Juli 2010 geänderten Fassung

sind im Licht der Grundsätze der steuerlichen Neutralität, der Effektivität und der Gleichbehandlung dahin auszulegen, dass