Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Umsätze des Klägers aus Stadtrundfahrten und weiteren Schiffsfahrten dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) unterliegen.
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