Besteuerung nach deutschem Recht vpn einheitlichen sonstigen Leistungen an nicht in der Europäischen Union ansässige ausländische Unternehmer
FG München, Urteil vom 27.10.2021 - Aktenzeichen 3 K 742/19
DRsp Nr. 2022/1280
Besteuerung nach deutschem Recht vpn einheitlichen sonstigen Leistungen an nicht in der Europäischen Union ansässige ausländische Unternehmer
Stichwort:1 In den Fällen des § 14c Abs. 1UStG wirkt eine Rechnungsberichtigung erst für den Besteuerungszeitraum der Berichtigung ohne Rückwirkung auf den Besteuerungszeitraum der Rechnungserteilung.2 Eine Berichtigung des Steuerbetrags nach § 14c Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 17 Abs. 1UStG setzt neben der Berichtigung des unrichtigen Steuerausweises grundsätzlich voraus, dass der Unternehmer die vereinnahmte Umsatzsteuer an den Leistungsempfänger zurückgezahlt hat.