Die Beteiligten streiten über die Reichweite der Besteuerung nach Durchschnittssätzen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gemäß § 24 UStG.
Die Klägerin betrieb in den Streitjahren – 2003 – 2006 – einen landwirtschaftlichen Betrieb in angemieteten Gewächshäusern in A. Daneben war sie Inhaberin eines weiteren Betriebs in D, nämlich den D …hof.
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