BFH - Beschluß vom 30.11.2000
V B 187/00
Normen:
EWG RL 388/77 Art. 13 Teil B f; FGO § 69 Abs. 2 S. 2; UStG (1993) § 4 Nr. 9b ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 657

Besteuerung von Geldspielautomatenumsätzen

BFH, Beschluß vom 30.11.2000 - Aktenzeichen V B 187/00

DRsp Nr. 2001/4394

Besteuerung von Geldspielautomatenumsätzen

1. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob es mit dem Grundsatz der steuerlichen Neutralität vereinbar ist, für die Umsatzbesteuerung von Geldspielautomatenumsätzen danach zu unterscheiden, ob sie in und von öffentlich zugelassenen Spielbanken ausgeführt werden oder nicht. 2. Zweifelhaft ist auch, ob das vom EuGH aus Art. 13 Teil B f der Richtlinie 77/388/EWG abgeleitete Verbot an die Mitgliedsstaaten, die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels nicht der MwSt zu unterwerfen, wenn die Veranstaltung eines solchen Glücksspiels durch eine zugelassene öffentliche Spielbank steuerfrei ist, nicht erst recht auch für erlaubte Veranstaltungen eines Glücksspiels gelten muss.

Normenkette:

EWG RL 388/77 Art. 13 Teil B f; FGO § 69 Abs. 2 S. 2; UStG (1993) § 4 Nr. 9b ;

Gründe: