FG Niedersachsen - Beschluss vom 17.11.2022
5 V 97/22
Normen:
UStG § 25 Abs. 1 S. 1-4;

Besteuerung von Reiseleistungen eines außerhalb des Gemeinschaftsgebiets ansässigen Reiseveranstalters

FG Niedersachsen, Beschluss vom 17.11.2022 - Aktenzeichen 5 V 97/22

DRsp Nr. 2023/986

Besteuerung von Reiseleistungen eines außerhalb des Gemeinschaftsgebiets ansässigen Reiseveranstalters

Die Rechtmäßigkeit der Nichtanwendung der Sonderregelung für die Besteuerung von Reiseleistungen (§ 25 UStG) für im Drittland ansässige Unternehmer ist ernstlich zweifelhaft (entgegen Abschn. 25.1 Abs. 1 Satz 5 UStAE).

Normenkette:

UStG § 25 Abs. 1 S. 1-4;

Gründe

Die Beteiligten streiten in der Hauptsache über die Besteuerung von Reiseleistungen (...) einer außerhalb des Gemeinschaftsgebiets ansässigen Reiseveranstalterin nach § 25 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).

I.

Die Antragstellerin ist eine Kapitalgesellschaft nach dem Recht A, außerhalb des Gemeinschaftsgebiet in A ansässig und operiert im Gemeinschaftsgebiet ohne eine feste Niederlassung.

Die Antragstellerin ist eine Reiseveranstalterin, die in eigenem Namen Reisepakete gegen Entgelt anbietet. Diese Reisepakete bezog (erwarb) die Antragstellerin von X mit Sitz außerhalb des Gemeinschaftsgebiets, die hierzu mehrere unterschiedliche Reiseleistungen [Einzelheiten zur Wahrung des Steuergeheimnisses nicht zur Veröffentlichung bestimmt] gebündelt hat. Hierzu gehören auch Reisen mit Leistungen in Deutschland. Die von der Antragstellerin vertriebenen Reisepakete werden an Kunden in A verkauft.