Die Beteiligten streiten in der Hauptsache über die Besteuerung von Reiseleistungen (...) einer außerhalb des Gemeinschaftsgebiets ansässigen Reiseveranstalterin nach § 25 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).
I.
Die Antragstellerin ist eine Kapitalgesellschaft nach dem Recht A, außerhalb des Gemeinschaftsgebiet in A ansässig und operiert im Gemeinschaftsgebiet ohne eine feste Niederlassung.
Die Antragstellerin ist eine Reiseveranstalterin, die in eigenem Namen Reisepakete gegen Entgelt anbietet. Diese Reisepakete bezog (erwarb) die Antragstellerin von X mit Sitz außerhalb des Gemeinschaftsgebiets, die hierzu mehrere unterschiedliche Reiseleistungen [Einzelheiten zur Wahrung des Steuergeheimnisses nicht zur Veröffentlichung bestimmt] gebündelt hat. Hierzu gehören auch Reisen mit Leistungen in Deutschland. Die von der Antragstellerin vertriebenen Reisepakete werden an Kunden in A verkauft.
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