BFH - Beschluss vom 27.10.2009
V R 3/07
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1; RL 388/77/EWG Art. 2 Nr. 1; RL 388/77/EWG Art. 5 Abs. 1; RL 388/77/EWG Art. 6 Abs. 1; RL 388/77/EWG Art. 12 Abs. 3 Buchst. a; ; RL 388/77/EWG ; RL 112/2006/EG Art. 129 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 28.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 27/06

Besteuerung von Umsätzen aus dem Verkauf von Popcorn und Nachos als sonstige Leistung; Abgabe von zum sofortigen Verzehr zubereiteter Speisen oder Mahlzeiten als Lieferung i.S.v. Art. 5 RL 388/77/EWG

BFH, Beschluss vom 27.10.2009 - Aktenzeichen V R 3/07

DRsp Nr. 2009/26196

Besteuerung von Umsätzen aus dem Verkauf von Popcorn und Nachos als sonstige Leistung; Abgabe von zum sofortigen Verzehr zubereiteter Speisen oder Mahlzeiten als Lieferung i.S.v. Art. 5 RL 388/77/EWG

Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Handelt es sich um eine Lieferung i.S. von Art. 5 der Richtlinie 77/388/EWG, wenn zum sofortigen Verzehr zubereitete Speisen oder Mahlzeiten abgegeben werden?2. Kommt es für die Beantwortung der Frage 1 darauf an, ob zusätzliche Dienstleistungselemente erbracht werden (Nutzungsüberlassung von Tischen, Stühlen, sonstigen Verzehrvorrichtungen, Präsentation eines Kinoerlebnisses)?3. Falls die Frage zu 1 bejaht wird: Ist der Begriff "Nahrungsmittel" im Anhang H Kategorie 1 der Richtlinie 77/388/EWG dahin auszulegen, dass darunter nur Nahrungsmittel "zum Mitnehmen" fallen, wie sie typischerweise im Lebensmittelhandel verkauft werden, oder fallen darunter auch Speisen oder Mahlzeiten, die --durch Kochen, Braten, Backen oder auf sonstige Weise-- zum sofortigen Verzehr zubereitet worden sind?

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1; RL 388/77/EWG Art. 2 Nr. 1; RL 388/77/EWG Art. 5 Abs. 1; RL 388/77/EWG Art. 6 Abs. 1; RL 388/77/EWG Art. 12 Abs. 3 Buchst. a; ; RL 388/77/EWG ; RL 112/2006/EG Art. 129 Abs. 1;

Sachverhalt