FG Hamburg, vom 28.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 27/06
Besteuerung von Umsätzen aus dem Verkauf von Popcorn und Nachos als sonstige Leistung; Abgabe von zum sofortigen Verzehr zubereiteter Speisen oder Mahlzeiten als Lieferung i.S.v. Art. 5 RL 388/77/EWG
BFH, Beschluss vom 27.10.2009 - Aktenzeichen V R 3/07
DRsp Nr. 2009/26196
Besteuerung von Umsätzen aus dem Verkauf von Popcorn und Nachos als sonstige Leistung; Abgabe von zum sofortigen Verzehr zubereiteter Speisen oder Mahlzeiten als Lieferung i.S.v. Art. 5 RL 388/77/EWG
Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:1. Handelt es sich um eine Lieferung i.S. von Art. 5 der Richtlinie 77/388/EWG, wenn zum sofortigen Verzehr zubereitete Speisen oder Mahlzeiten abgegeben werden?2. Kommt es für die Beantwortung der Frage 1 darauf an, ob zusätzliche Dienstleistungselemente erbracht werden (Nutzungsüberlassung von Tischen, Stühlen, sonstigen Verzehrvorrichtungen, Präsentation eines Kinoerlebnisses)?3. Falls die Frage zu 1 bejaht wird: Ist der Begriff "Nahrungsmittel" im Anhang H Kategorie 1 der Richtlinie 77/388/EWG dahin auszulegen, dass darunter nur Nahrungsmittel "zum Mitnehmen" fallen, wie sie typischerweise im Lebensmittelhandel verkauft werden, oder fallen darunter auch Speisen oder Mahlzeiten, die --durch Kochen, Braten, Backen oder auf sonstige Weise-- zum sofortigen Verzehr zubereitet worden sind?