FG Düsseldorf - Urteil vom 07.10.1998
5 K 885/95 U
Fundstellen:
EFG 1999, 314

Besteuerungsverbot für Entnahmeeigenverbrauch

FG Düsseldorf, Urteil vom 07.10.1998 - Aktenzeichen 5 K 885/95 U

DRsp Nr. 2001/2778

Besteuerungsverbot für Entnahmeeigenverbrauch

Die Entnahme eines ohne Vorsteuerabzugsberechtigung erworbenen Gegenstandes (z.B. Erwerb eines Pkw von einer Privatperson) aus dem Unternehmensvermögen ist nur dann umsatzsteuerpflichtig, wenn während der Unternehmenszugehörigkeit des Gegenstandes Aufwendungen für diesen getätigt wurden, die unter ertragsteuerlichen Gesichtspunkten als aktivierungspflichtige Aufwendungen anzusehen sind.

Tatbestand:

Streitig ist, unter welchen Voraussetzungen Art. 5 Abs. 6 der 6. EG-Richtlinie die Umsatzbesteuerung der Entnahme eines ohne Vorsteuerabzug erworbenen Fahrzeuges aus dem Unternehmensvermögen verbietet.