BGH vom 14.11.1984
IVb ZR 38/83
Normen:
BGB § 1573 Abs.2, Abs.3, § 1578 Abs.1;
Fundstellen:
DRsp I(166)139d-e
FamRZ 1985, 161

Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; Prozeßvergleich über Unterhalt

BGH, vom 14.11.1984 - Aktenzeichen IVb ZR 38/83

DRsp Nr. 1992/4674

Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; Prozeßvergleich über Unterhalt

»a) Zur Ausgestaltung eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs durch einen Prozeßvergleich. b) Zur Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse, wenn ein Ehegatte eine im Zeitpunkt der Scheidung ausgeübte Teilzeitarbeit nach der Scheidung zu einer Vollerwerbstätigkeit ausweitet. c) Zu den Voraussetzungen eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs nach § 1573 Abs. 2 i.V. mit Abs. 3.«

Normenkette:

BGB § 1573 Abs.2, Abs.3, § 1578 Abs.1;

Tatbestand:

Die Parteien waren miteinander verheiratet. Sie haben zwei erwachsene Kinder; die - jüngere - Tochter Heike wurde am 17. April 1964 geboren.