Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger Einkünfte aus freiberuflicher oder gewerblicher Tätigkeit erzielt. Der Kläger hat die Krankenpflegerprüfung bestanden und betrieb in den Streitjahren einen ambulanten Hauspflege- und Betreuungsdienst. Seine gegenüber den einzelnen Patienten erbrachten Leistungen rechnete er mit den Krankenkassen und Sozialbehörden ab. Der Kläger beschäftigte feste Mitarbeiter und Aushilfskräfte. Für 1989, in welchem Jahr der Kläger den Betrieb von seiner Ehefrau übernahm, liegen nur Schätzungen vor. Für die Folgejahre hat der Kläger folgende Umsätze und Aufwendungen für Löhne und Gehälter (ohne Sozialabgaben) erklärt:
Umsatz 1.519.959
1.224.052
1.143.000
1.503.268
1.204.498
Löhne u. Gehälter 945.832
743.838
586.927
727.839
791.257
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