BFH vom 22.08.1994
V B 179/93

Betriebsteilung zwischen Ehegatten in der Landwirtschaft

BFH, vom 22.08.1994 - Aktenzeichen V B 179/93

DRsp Nr. 1997/8493

Betriebsteilung zwischen Ehegatten in der Landwirtschaft

Die aufgrund des Fremdvergleichs erfolgte ertragsteuerliche Nichtanerkennung einer Betriebsteilung durch Betriebsverpachtung zwischen Ehegatten ist grundsätzlich nicht für das Umsatzsteuerrecht maßgebend. Sie führt daher nicht zum Versagen der Umsatzbesteuerung nach Durchschnittssätzen und des Kürzungsanspruchs nach den §§ 24, 24 a UStG für den - nach den Willen der Beteiligten - durch die Teilung neu entstandenen Betrieb.

Für die Praxis:

Im Streitfall hatte der Ehemann einen Teil seines landwirtschaftlichen Betriebs an seine Ehefrau zur Eigenbewirtschaftung verpachtet. Für die Anwendung der §§ 24, 24 a UStG ist es allein entscheidend, welche Umsätze die Ehefrau mit dem abgeteilten Betriebsteil ausführt.

Bewertungsrecht/Vermögensteuer