Beurkundungspflicht einer Nebenabrede über Mehrwertsteuer
OLG Stuttgart, Urteil vom 16.06.1993 - Aktenzeichen 4 U 23/93
DRsp Nr. 1995/1990
Beurkundungspflicht einer Nebenabrede über Mehrwertsteuer
Zum Formzwang nach § 313BGB für die Nebenabrede über die gesonderte Mehrwertsteuer-Ausweisung im Rahmen des Kaufs eines gewerblich zu nutzenden Grundstücks.