FG Thüringen - Urteil vom 08.09.2016
1 K 699/15
Normen:
UStG § 4 Nr. 8f; RL 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1 S. 1 Buchst. f); RL 77/388/EWG Art. 13b Teil B Buchst. d) Nr. 1-5;

Beurteilung der Umsatzsteuerpflichtigkeit bzw. -freiheit von Umsätzen eines Handelsvertreters (Regionaldirektor) im Rahmen eines Verkaufs-/Vertriebssystems; Allgemeine Steuerbefreiung für Vertriebsleistungen betreffend den Absatz von Finanzprodukten; Einbindung eines sog. Regionaldirektors zur Betreuung und Organisation der eigentlichen Vermittler in die Vertriebsstruktur

FG Thüringen, Urteil vom 08.09.2016 - Aktenzeichen 1 K 699/15

DRsp Nr. 2016/19177

Beurteilung der Umsatzsteuerpflichtigkeit bzw. -freiheit von Umsätzen eines Handelsvertreters (Regionaldirektor) im Rahmen eines Verkaufs-/Vertriebssystems; Allgemeine Steuerbefreiung für Vertriebsleistungen betreffend den Absatz von Finanzprodukten; Einbindung eines sog. Regionaldirektors zur Betreuung und Organisation der eigentlichen Vermittler in die Vertriebsstruktur

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 8f; RL 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1 S. 1 Buchst. f); RL 77/388/EWG Art. 13b Teil B Buchst. d) Nr. 1-5;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Umsatzsteuerpflicht bzw. -freiheit von Umsätzen, die der Kläger im Rahmen eines Verkaufs-/Vertriebssystems in den Kalenderjahren 2006 bis 2008 erzielt hatte.

1. 2. 3.