Beurteilungsgrundlagen für unzulässige Rechtsausübung bei Versorgungsausgleich - Anhängigkeit des Versorgungsausgleichsverfahrens
BGH, Beschluß vom 30.09.1992 - Aktenzeichen XII ZB 100/89
DRsp Nr. 1993/393
Beurteilungsgrundlagen für unzulässige Rechtsausübung bei Versorgungsausgleich - Anhängigkeit des Versorgungsausgleichsverfahrens
»1. Ob die Inanspruchnahme eines Versorgungsausgleichsverpflichteten aus Verwirkungsgründen oder sonstigen Gründen unzulässiger Rechtsausübung auszuschließen ist, ist nicht nach den allgemeinen Regeln, sondern nach den Härteklauseln der §§ 1587c, 1587h BGB zu beurteilen. Diese schließen den Verwirkungseinwand als eigenständigen Rechtsbehelf gegen die Durchführung des Versorgungsausgleichs aus.2. Zur Frage, wodurch das Versorgungsausgleichsverfahren anhängig gemacht wird.«