FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 20.03.2013
2 K 896/10
Normen:
UStG § 14; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; FGO § 100 Abs. 1 S. 4;

Beweislast des Unternehmers für den Vorsteuerabzug hinsichtlich von der Steuerfahndung beschlagnahmter und angeblich nicht mehr zurückgegebener Unterlagen

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.03.2013 - Aktenzeichen 2 K 896/10

DRsp Nr. 2014/17698

Beweislast des Unternehmers für den Vorsteuerabzug hinsichtlich von der Steuerfahndung beschlagnahmter und angeblich nicht mehr zurückgegebener Unterlagen

1. Da es sich bei dem von einem Unternehmer geltend gemachten Vorsteuerabzug um für ihn günstige Tatsachen handelt, trägt er insoweit die Feststellungslast. Die mangelnde Feststellbarkeit geht deswegen zu seinen Lasten. 2. Behauptet der Unternehmer, Originalrechnungen als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug seien von der Steuerfahndung beschlagnahmt, aber nicht mehr zurückgegeben worden, kann er damit keinen Erfolg haben, wenn das Finanzgericht nicht feststellen kann, dass früher durch die Steuerfahndung beschlagnahmte Unterlagen des Unternehmers diesem nicht zurückgegeben worden wären, zudem auch nicht ersichtlich ist, welche konkreten, für den Unternehmer günstigen Informationen bzw. Unterlagen sich in diesen Akten befinden sollen, und zudem offenbar während einer späteren Betriebsprüfung alle streitigen Unterlagen zur Verfügung standen und vom Betriebsprüfer ausgewertet wurden.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten.

Normenkette:

UStG § 14; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; FGO § 100 Abs. 1 S. 4;

Tatbestand