Beweislast für Ersparnisse des Gläubigers; Umsatzsteuerpflicht des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung
BGH, Urteil vom 17.07.2001 - Aktenzeichen X ZR 71/99
DRsp Nr. 2001/13561
Beweislast für Ersparnisse des Gläubigers; Umsatzsteuerpflicht des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung
»a) Im Rahmen von Schadensersatzansprüchen nach § 326BGB trifft die Beweislast für Ersparnisse des Gläubigers grundsätzlich den Schuldner.b) Eine auf Nichterfüllung gestützte Schadensersatzforderung nach § 326BGB ist, soweit mit ihr als Schaden die infolge des Schadensersatzverlangens untergegangene Vergütungsforderung für tatsächlich erbrachte Leistungen verfolgt wird, umsatzsteuerrechtlich der auf die steuerbare Leistung zu stützenden Vergütungsforderung gleich zu erachten und stellt damit selbst steuerbaren Umsatz dar.«