BGH - Urteil vom 17.07.2001
X ZR 71/99
Normen:
BGB § 326 ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BB 2001, 2136
DB 2002, 475
DStR 2002, 129
NJW 2001, 3535
ZIP 2001, 2053
ZfBR 2001, 534
Vorinstanzen:
OLG Hamburg,
LG Hamburg,

Beweislast für Ersparnisse des Gläubigers; Umsatzsteuerpflicht des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung

BGH, Urteil vom 17.07.2001 - Aktenzeichen X ZR 71/99

DRsp Nr. 2001/13561

Beweislast für Ersparnisse des Gläubigers; Umsatzsteuerpflicht des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung

»a) Im Rahmen von Schadensersatzansprüchen nach § 326 BGB trifft die Beweislast für Ersparnisse des Gläubigers grundsätzlich den Schuldner. b) Eine auf Nichterfüllung gestützte Schadensersatzforderung nach § 326 BGB ist, soweit mit ihr als Schaden die infolge des Schadensersatzverlangens untergegangene Vergütungsforderung für tatsächlich erbrachte Leistungen verfolgt wird, umsatzsteuerrechtlich der auf die steuerbare Leistung zu stützenden Vergütungsforderung gleich zu erachten und stellt damit selbst steuerbaren Umsatz dar.«

Normenkette:

BGB § 326 ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand: