A Die im Jahre 1929 geborene Ehefrau (Antragstellerin) und der im Jahre 1923 geborene Ehemann (Antragsgegner) haben am 5. Januar 1956 die Ehe geschlossen. Am 23. Juli 1976 wurde dem Ehemann die Scheidungsklage der Ehefrau zugestellt. Während des Berufungsverfahrens über das Scheidungsbegehren beantragte die Ehefrau am 28. Juli 1977 die Durchführung des Versorgungsausgleichs.
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