BGH, Urteil vom 25.03.1954 - Aktenzeichen IV ZR 146/53
DRsp Nr. 1994/6601
Bewertung eines Grundstücks
Bei der Schätzung des wahren oder inneren Wertes eines bebauten Grundstücks kann sowohl der Ertragswert als auch der unter Berücksichtigung des Baukostenindexes und der durch das Alter und den Zustand des Gebäudes bedingten Abschreibungen ermittelte Gebäude- oder Sachwert berücksichtigt werden.