BGH vom 10.07.1985
IVb ZB 836/80
Normen:
BGB § 1587a;
Fundstellen:
FamRZ 1985, 1119, 1121
LSK-FamR/Runge, § 1587a BGB LS 72
MDR 1986, 300
NJW-RR 1986, 618

Bewertung von Anwartschaften bei der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester

BGH, vom 10.07.1985 - Aktenzeichen IVb ZB 836/80

DRsp Nr. 1994/4411

Bewertung von Anwartschaften bei der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester

»a) Die Versorgung bei der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester (Bayerische Versicherungskammer) ist im Anwartschaftsstadium statisch und im Leistungsstadium teildynamisch. b) Sie ist nach Tabelle 1 der BarwertVO (zu § 2 Abs. 2) zu bewerten.« Bei der Prüfung der Dynamik für die Prognose der zukünftigen Entwicklung einer Versorgung können aus der Vergangenheit stammende Daten, insbesondere die einer langfristigen Entwicklung zwar als Anhaltspunkte herangezogen werden, jedoch nicht einfach in die Zukunft fortgeschrieben werden. Maßgeblich sind vielmehr die versicherungstechnischen Rechnungsgrundlagen, die den Versorgungsleistungen zugrunde liegen, z.B. der Rechnungszins, der angenommene Beitragstrend und das zukünftige Verhältnis der Anzahl der Beitragszahler zur Anzahl der Rentner.

Normenkette:

BGB § 1587a;

I. Der im April 1919 geborene Ehemann (Antragsteller) und die im Januar 1917 geborene Ehefrau (Antragsgegnerin) haben am 8. Mai 1943 die Ehe geschlossen. Am 20. Dezember 1977 ist der Ehefrau der Scheidungsantrag des Ehemannes zugestellt worden.